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18 Haftbefehle gegen deutsche IS-Kämpfer

Archivmeldung vom 18.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kriminelle: Daesh oder IS oder ISIS (Symbolbild)
Kriminelle: Daesh oder IS oder ISIS (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /ott

Die deutschen Sicherheitsbehörden bereiten sich auf eine mögliche Strafverfolgung der im Nahen Osten Inhaftierten IS-Kämpfer vor. Wie die "Süddeutscher Zeitung" berichtet, wurden bereits 18 Haftbefehle erlassen.

Nach Zählung der Behörden sind in Syrien, dem Irak und der Türkei 42 Islamisten in Gewahrsam, die nur oder auch eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 17 sind bereits als sogenannte Gefährder eingestuft. Hinzu kommen zahlreiche Kinder. US-Präsident Donald Trump hatte am Wochenende gefordert, dass europäische Staaten diese Gefangenen zu Hause vor Gericht stellen.

Andernfalls könnten sie freigelassen werden. Die Bundesregierung erklärte, es müsse gewährleistet sein, dass man diese hier aburteilen könne. Zu eben diesem Zweck befragt der BND seit Monaten gefangene IS-Anhänger in Nordsyrien, Beweise werden gesammelt. Seine Erkenntnisse stellt der BND dem Generalbundesanwalt zur Verfügung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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