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Impfung schützt nicht vor Infektion: Fällt die Impf-Pflicht in Italien? Rechtsanwältin findet Widerspruch zu Gesetz

Archivmeldung vom 12.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1/Eigenes Werk
Bild: AUF1/Eigenes Werk

Als erstes Land in Europa hat Italien einen Impf-Zwang für Beschäftigte im Gesundheitswesen eingeführt. Die findige Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen hat nun offenbar einen Weg gefunden, wie das neue Gesetz zu kippen ist. Sie fand einen Widerspruch zwischen den Vorgaben im Staatsgesetz und der Angaben der Impfstoff-Hersteller. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Impf-Zwang für Medizinpersonal

Es war eine wahre Schockmeldung, als Italien im Mai die Impflicht für Bedienstete im Gesundheitswesen beschlossen hat. Die Konsequenz für all jene, die sich den Stich mit einem der Experimental-Seren nicht setzen lassen wollen, ist die unbezahlte Suspendierung, schlimmstenfalls bis zum Ende des Jahres, wie Wochenblick berichtete. Es dauerte nicht lange, bis sich unter den medizinischen Fachkräften Widerstand gegen das neue Gesetz regte. Eine Sammelklage von 300 im Sanitätswesen Beschäftigten war die Folge (Wochenblick berichtete). Jetzt scheint das Gesetz zu wackeln, denn es dürfte auf tönernen Füßen stehen. Die Bozener Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen hat eine widersprüchliche Formulierung im Staatsgesetz entdeckt, die das Gesetz zu Fall bringen könnte, berichtet eine Regionalzeitung.

Impf-Arzt sollte Wirkung der Impfung gegen Infektion bestätigen

Gemeinsam mit ihrer im Gesundheitswesen tätigen Mandantin habe Dr. Holzeisen ein Impfzentrum in Bozen aufgesucht. Doch noch bevor der gesundheitlich riskante Impf-Schuss gesetzt werden konnte, legte die Rechtsanwältin dem Impf-Arzt ein Dokument zur Unterzeichnung vor. Der Arzt solle mit seiner Unterschritt bestätigen, dass der verabreichte Impfstoff gegen eine Infektion mit SARS-COV-2 schützt, wie es das Staatsgesetz fordere. Der Arzt verweigerte die Unterfertigung des Schreibens.

Herstellerangaben im Widerspruch zu gesetzlichen Vorgaben

Daraufhin soll Holzeisen die Carabinieri verständigt haben, die ein Protokoll anfertigten. Die Begründung der Rechtsanwältin, warum der Arzt das Schreiben aus gutem Grunde nicht unterzeichnete, war, dass er damit eine Falschbeurkundung begangen hätte, was eine schwerwiegende Straftat sei. Denn: Die vier notfallzugelassenen Impfseren von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson würden laut der Zulassungsdokumentation der EU-Kommission eben nicht vor einer Infektion schützen, sondern nur vor einer Erkrankung. Die Angaben der Hersteller stünden somit im Widerspruch zu dieser Vorgabe im Staatsgesetz.

Impfung verfassungswidrig

„Die vier experimentellen Substanzen, die zur Anwendung kommen, wurden nicht dafür zugelassen, um eine Infektion mit dem Virus, sondern um eine eventuelle Krankheit zu verhindern“, erklärte Holzeisen. Die Impf-Pflicht sei an sich verfassungs- und menschenrechtswidrig. „Auch die Geimpften können sich weiterhin mit dem Virus anstecken und den Virus weitergeben, so wie auch all jene Mitglieder des Gesundheitspersonals, die von der Impfung aufgrund bestimmter ganz weniger Vorerkrankungen befreit wurden und weiterhin im Patientenkontakt tätig sind“, führte Holzeisen aus. Die Impfpflicht bei sonstiger Suspendierung sei „auf einer großen Lüge und Amtsmissbrauch kolossalen Ausmaßes begründet“.

Haftung bei Kinder-Impfung

Dr. Holzeisen ist unter Impf- und Maßnahmen-Kritikern schon länger bekannt. Erst unlängst stellte sie in einem Videobeitrag im neuen Format von WB-Chefredakteurin Elsa Mittmannsgruber „AUFrecht“ fest, dass aus ihrer Sicht auch Eltern keine Zustimmung zur Impfung ihrer Kinder geben dürften, da kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestehe, wie Wochenblick berichtete. Sie gab zu bedenken, dass alle Erwachsenen, die sich an der Kinder-Impfung beteiligen würden, auch rechtlich belangt werden könnten, falls ein Kind dadurch zu Schaden komme."

Quelle: Wochenblick

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