Finnland: Gericht weist Klage im Ostsee-Sabotagefall ab

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Laut Tagesschau hat ein Gericht in Helsinki die Klage im Fall mutmaßlicher Sabotage an Untersee-Kabeln in der Ostsee abgewiesen. Frei zugängliche Berichte nennen als Begründung u. a. fehlende Anwendbarkeit finnischen Strafrechts bzw. unzureichende Beweislage.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein zur russischen Schattenflotte gezähltes Schiff – in Berichten wird u. a. die „Eagle S“ genannt – Leitungen beschädigt haben könnte. Die Justiz sah die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung nicht erfüllt. Damit bleibt der spektakuläre Fall ohne juristische Klärung.
Sicherheitspolitisch bleibt die Ostsee ein sensibler Raum, in dem Energie- und Dateninfrastruktur als potenzielle Ziele gelten. Helsinki verweist auf engere Überwachung, internationale Zusammenarbeit und technische Härtung. Für Reedereien und Leitungsbetreiber gilt: Routen, Flottenzustand und AIS-Transparenz stehen unter erhöhter Beobachtung.
Quelle: ExtremNews