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“Tiefer Staat der ÖVP”: Doppelter Schuldspruch für Oberstaatsanwalt

Archivmeldung vom 12.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo der Österreichischen Volkspartei (ÖVP)
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Johann Fuchs, langjähriger Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien und mutmaßlicher ÖVP-Intimus, wurde in Innsbruck zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt. Er wird Berufung einlegen, die Optik ist dennoch verheerend. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Vertauschte Rollen: Staatsanwalt auf Anklagebank

Ein erstinstanzlich verurteilter Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft: So etwas sieht man nicht oft. Außer man lebt in der “Wahl-Demokratie” Österreich. Aber spätestens seit der Ibiza-Affäre stehen abstruse Premieren nahezu auf der Tagesordnung. Mit Johann Fuchs, dem leitenden Oberstaatsanwalt, traf es nun einen der höchsten Justiz-Vertreter der Republik. Ihm wurden Telefon-Auswertungen zum Verhängnis – diesmal betraf es das Handy seines suspendierten Kollegen Christian Pilnacek, seines Zeichen Justiz-Sektionschefs.

Um eine Befangenheiten im Vorhinein auszuschließen (Fuchs unterstehen 250 Staatsanwälte), wurde die Causa nach Tirol verlagert, konkret an die Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Der zuständige Staatsanwalt hatte darauf eine Anklage mit zwei großen Themenbereichen formuliert. Der erste Anklagepunkt drehte sich um den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Schließlich wurden auf dem Handy Pilnaceks Aktendokumente zu Ermittlungen gegen eine Redakteurin durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft entdeckt, die laut Staatsanwalt definitiv von Fuchs kommen mussten.

Falsche Beweisaussage im U-Ausschuss

Der zweite Vorwurf drehte sich um die falsche Aussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Dort soll Fuchs als Auskunftsperson gelogen haben. Laut Medien haben Pilnacek und Fuchs der WKStA bei den Ermittlungen zum Ibiza-Video nicht viel Handlungsspielraum einräumen wollten. In den folgenden Monaten fanden zahlreiche Scharmützel statt, deren Ausformungen sowohl Pilnacek als auch Fuchs zumindest vorübergehende Suspendierungen und Anklagen bescherten.

Am Mittwoch ging es wieder einmal um eine besonders unglückliche Episode des Konflikts: Im November 2020 hatte “Die Presse” einen Artikel veröffentlicht, in dem kritisch auf die Arbeit der WKStA geblickt wurde. Deren Mitarbeiterschaft fühlte sich verleumdet und zeigte daraufhin die Autorin des Textes an; die Behörde schloss sich wegen des Delikts der “Beleidigung einer Behörde” an. Die zuständige Staatsanwaltschaft (StA) Wien entschied sich gegen Ermittlungen, daraufhin landete der Vorgang auf dem Schreibtisch von Fuchs in der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Fuchs soll daraufhin Pilnacek darüber informiert haben, obwohl der längst nicht mehr zuständig war.

Fuchs soll Akten weitergegeben haben

Der Staatsanwalt konterte: „An diesem Tag gibt es ein Zeitfenster von fünfeinhalb Stunden zwischen der Aktenvorlage und dem Eingang des Mails bei Pilnacek. Eine Sekretärin, ein Pilnacek nicht nahestehender Ankläger und Sie waren die einzigen in Frage kommenden Personen. 760 Kontakte zu Ihnen scheinen bei Pilnacek auf.“ Nach der Verhandlungsführung ließ auch das Urteil der Richterin keine Fragen offen: Schuldspruch in beiden Anklagepunkten und eine unbedingte Geldstrafe von 72.000 Euro. Laut Richterin hätten alle Indizien dafür gesprochen, dass das Mail an Pilnacek allein von Fuchs gekommen war.

Im ÖVP-Korruptions-Ausschuss hüllte sich ÖVP-Kronjurist Pilnacek noch weitgehend in Schweigen, wollte wenig Licht ins Dunkel bringen.

Rolle im U-Ausschuss

Klare Worte auch zum U-Ausschuss. „Die Verordnung des Nationalrats ist klar. Es ist alles vorzulegen, was zur Aufklärung auch nur abstrakt geeignet ist. Einen Aussagenotstand gibt es da nicht. Sie waren beim Thema zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung als Auskunftsperson, nicht als Beschuldigter. Eine Rechtfertigung zu Falschaussagen gibt es da nicht, sonst muss man sich wegen möglicher Selbstbelastung entschlagen.“ Fuchs’ Verteidigung kündigte prompt Berufung an, sofortige Auswirkungen hat die erstinstanzliche Verurteilung keine. Fuchs kann also vorerst als leitender Oberstaatsanwalt weitermachen. 

Tiefer ÖVP-Staat

Auch der freiheitliche Fraktionsobmann Christian Hafenecker kommentiert das vorerst nicht rechtskräftige Urteil im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss:

„Der tiefe Staat der ÖVP bricht immer mehr in sich zusammen. Johann Fuchs ist gemeinsam mit Christian Pilnacek ein zentrales Element der schwarzen Netzwerke in der Justiz, die deren Ermittlungsarbeit immer wieder gefährdet haben.“

Hafenecker weiter:

„Die Machenschaften der Achse Pilnacek-Fuchs und der übrigen schwarzen Netzwerke in der Justiz ähneln Strukturen autoritärer Staaten, in denen nicht das Gesetz Maß aller Dinge ist, sondern die Interessen einer politischen Gruppe. Es ist daher so notwendig, dass der Justizbereich genauso wie alle anderen Institutionen, die von der ÖVP regelrecht infiltriert wurden, von dieser Umklammerung wieder befreit werden“

Wie die aktuelle Causa zeige, habe der Ibiza-Untersuchungsausschuss dazu unverzichtbare Arbeit geleistet, die nun im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss fortgesetzt werde:

„Ohne den Untersuchungsausschuss würde der tiefe schwarze Staat weiterhin im Verborgenen ungestört sein Unwesen treiben. Erst die parlamentarische Aufklärungsarbeit hat ihn und seine Strukturen an die Öffentlichkeit und so manches seiner Zahnräder in den Fokus von Ermittlungen gebracht. Diesen Weg werden wir Freiheitlichen im Untersuchungsausschuss fortsetzen, bis alle schwarzen Sümpfe trockengelegt sind.“

Quelle: Wochenblick

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