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EU-Kommission: Iran akzeptiert nur freiwillige Rückkehrer

Archivmeldung vom 12.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Vertretung der Europäischen Kommission im Europäischen Haus
Vertretung der Europäischen Kommission im Europäischen Haus

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Laut einer vertraulichen Analyse der EU-Kommission nimmt Iran seit langem seine Staatsbürger aus allen europäischen Staaten nur zurück, wenn die Ausreisepflichtigen freiwillig heimkehren. "Weil Iran ausschließlich freiwillige Rückkehr akzeptiert, findet eine Identitätsklärung" iranischer Ausreisepflichtiger "nur statt, um zu ermitteln, ob der Rückkehrer freiwillig heimkehren möchte", heißt es in dem Dokument, über das die "Welt am Sonntag" berichtet.

Demnach gibt es aber positive Signale aus Teheran: "Das Thema der unfreiwilligen Rückkehr, dessen Erwägung Iran unter Berufung auf verfassungsrechtliche Schranken bisher immer verweigert hat", sei nun in einer gemeinsamen Zielbeschreibung für einen Migrationsdialog zwischen Brüssel und Teheran vereinbart worden, die bald unterschrieben werden solle.

Aus Deutschland, dem EU-Staat mir den meisten iranischen Ausreisepflichtigen - Ende 2020 waren es 9171 - gab es in den letzten Jahren vereinzelt Abschiebungen in den Iran (2020: 15; 2019: 39; 2018: 22). Auf die Frage dieser Zeitung, ob diese abgeschobenen Iraner alle ihre Freiwilligkeit erklärt hatten, antwortet das zuständige Bundesinnenministerium: "Grundsätzlich ist eine Rückführung nach Iran bei vorhandenen gültigen Ausweisdokumenten des Rückzuführenden möglich. Für den Fall des Nichtvorliegens von Personaldokumenten ist für deren Beantragung stets die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung durch den Rückzuführenden bei der iranischen Auslandsvertretung erforderlich." Die gültigen Dokumente sind offenbar meist nicht vorhanden, wenn die Abschiebung ansteht. Schon bei der Einreise haben laut Zahlen des Ministeriums nur rund die Hälfte aller volljährigen iranischen Asylbewerber ein Identitätsdokument bei sich (2018: 52 Prozent). Die Anerkennungsquote von Schutzsuchenden aus Iran liegt in Deutschland bei rund einem Viertel (2020: 23 Prozent).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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