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Rechtswissenschaftler Kühne zum Fall Marco: "Aussage der Engländerin nicht zu verwerten"

Archivmeldung vom 20.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Rechtswissenschaftler Professor Hans-Heiner Kühne sieht die Menschenrechte im Fall Marco Weiss noch nicht verletzt. Dass sich das Verfahren hinziehe, liege nicht nur am türkischen Gericht, "sondern auch an den Schwierigkeiten in der Kooperation mit England", sagte der Strafrechtler der Universität Trier im "ZDF-Mittagsmagazin" am 20. November 2007.

Generell sei der Fall noch "völlig ungeklärt". Selbst wenn es eine versuchte Vergewaltigung wäre, könne sie bis zu 15 Jahren bestraft werden. "Das Gericht ist in keiner einfachen Lage. Da die Informationen aus England nicht schnell kommen, wird das ganze verkompliziert. Der Anwalt von Charlotte ist es auch, der das Ganze (...) sehr gekonnt verzögert und dadurch bewirkt, dass faktisch eine vorgezogene Strafe durch die Untersuchungshaft verhängt wird."

Zu den schriftlichen Aussagen der Engländerin sagte Kühne: "Diese Aussage ist nach türkischem, deutschem und europäischem Recht überhaupt nicht verwertbar. Es müsste schon eine vor einem Richter gemachte Aussage sein", erläuterte Kühne. "Noch besser wäre es, wenn Charlotte käme. Das ist nicht zu erwarten." Verbleibende Option wäre eine Videokonferenz, dann könnte die Aussage verwendet werden. Jetzt sei der Moment gekommen, wo das Gericht überlegen müsse: "Wir kriegen aus England nichts, also müssen wir auf der Basis dessen, was wir an Tatsachen haben, zu einer Entscheidung kommen."

Zur Frage, ob eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bindend sei, erläuterte Kühne: Da die Türkei der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sei, akzeptiere sie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Das sei auch in der Vergangenheit schon der Fall gewesen. Aber eine Entscheidung in Straßburg bedeute nicht, dass dadurch direkt in das Recht der Türkei eingegriffen werde, sagte Kühne, "sondern nur, dass die Türkei ihre Rechtsprechung im Sinne der Entscheidung aus Straßburg neu gestalten muss".

Quelle: Pressemitteilung ZDF

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