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AfD-Fraktion deckt Eigentumsfehler bei AHK-Dubai auf

Freigeschaltet am 19.07.2025 um 08:03 durch Sanjo Babić
Malte Kaufmann (2025) Bild: AfD Deutschland
Malte Kaufmann (2025) Bild: AfD Deutschland

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion mit den Titeln „Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung“ (Drucksache 21/714) sowie „Transparenz der AHK in Dubai und Abu Dhabi“ (Drucksache 21/759) äußert sich der federführende Abgeordnete Malte Kaufmann wie folgt: „Die AfD-Bundestagsfraktion hat mit zwei Kleinen Anfragen entscheidend zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse an der Auslandshandelskammer (AHK) Dubai beigetragen."

Kaufmann weiter: "Es ist uns erneut gelungen, einen Fehler aufzudecken und die Bundesregierung offensichtlich dazu zu bewegen, die Amtsanmaßung der AHK Dubai zu beenden. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion behauptete die Bundesregierung zunächst, bei den AHKs handele es sich um nicht-staatliche Akteure, die nicht im Eigentum der Bundesregierung stünden. 

Auf eine weitere Anfrage unter meiner Federführung teilte die Bundesregierung jedoch mit, dass die Bundesrepublik Deutschland im Handelsregister von Dubai als Eigentümerin des AHK-Standorts Dubai eingetragen sei. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung ein, dass diese Eintragung fehlerhaft ist. Daher beabsichtigt sie, gemeinsam mit der DIHK und der betroffenen AHK auf eine Korrektur hinzuwirken. Einmal mehr zeigt sich, dass die AfD-Fraktion die Aufgaben einer konstruktiven Opposition und ihre Rolle als Garant für Transparenz und Gleichbehandlung im Interesse einer starken und fairen deutschen Außenwirtschaft wahrnimmt. Wir setzen uns konsequent für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den AHKs und privat finanzierten Akteuren der Außenwirtschaftsförderung ein.“

Quelle: AfD Deutschland

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