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Assange darf Berufung gegen Auslieferung an USA einlegen

Archivmeldung vom 21.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Julian Paul Assange (2015), Archivbild
Julian Paul Assange (2015), Archivbild

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied das zuständige Gericht in London, wie am Pfingstmontag bekannt gegeben wurde. Ende März hatte der Londoner High Court die Auslieferung von Assange bereits gestoppt und Garantien von den USA verlangt.

Unter anderem ging es dabei darum, ob er sich auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung berufen kann, der die Redefreiheit schützt. Auch die Frage, ob ihm die Todesstrafe drohen könnte, sollte geklärt werden. Bei der Anhörung am Montag ging es um diese Garantien, wobei die Verteidigung vor allem an der Zusicherung bezüglich des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung Zweifel äußerte. 

Die Garantien mit Blick auf die Todesstrafe akzeptierte sie. Das Gericht folgte am Ende offenbar der Einschätzung, dass die Garantien nicht ausreichten. Wäre Assange die Erlaubnis zur Berufung verweigert worden, wäre eine Auslieferung an die USA innerhalb weniger Tage möglich gewesen. Im Falle einer Niederlage hätte er nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen können. In den Vereinigten Staaten steht Assange bereits seit etwa 2010 im Fokus der Justiz. Er soll über die Plattform Wikileaks Staatsgeheimnisse verraten haben. Das bestreitet Assange auch gar nicht, hält die Veröffentlichungen aber für legitim. Dabei ging es unter anderem auch um Dokumente, die Kriegsverbrechen und Korruption beweisen sollen. Ihm drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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