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Der Staat Katar nimmt Stellung zur vorübergehenden Festnahme zweier norwegischer Journalisten

Archivmeldung vom 26.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Seine Exzellenz Abdulla Mohammed Al-Thani Bild: Botschaft des Staates Katar in Berlin Fotograf: Botschaft des Staates Katar in Berlin
Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Seine Exzellenz Abdulla Mohammed Al-Thani Bild: Botschaft des Staates Katar in Berlin Fotograf: Botschaft des Staates Katar in Berlin

Am Montag, 22. November 2021, wurden H. Ekeland und L. Ghorbani, zwei norwegische Fernsehjournalisten des Senders NRK, im Staat Katar vorübergehend festgenommen. Die katarischen Behörden erließen die Festnahme aufgrund von unbefugtem Betreten eines Privatgrundstücks sowie Filmen und Fotografieren ohne Genehmigung. Der Gewahrsam dauerte zirka 32 Stunden.

Die Festnahme erfolgte, nachdem die Journalisten unerlaubt eine Kamelfarm in der Region Al-Shahaniya betraten und dort, ohne Erlaubnis des Besitzers der Farm, gefilmt hatten. Dieser hatte das Kennzeichen des Fahrzeugs, in das sie gestiegen waren, an die zuständigen katarischen Behörden weitergegeben. Beide Journalisten wurden in ihrem Hotelzimmer aufgefunden und festgenommen. Sie wurden nach ihrer Vernehmung wieder freigelassen.

Vor der Freilassung hatten die katarischen Behörden den norwegischen Fernsehsender und die norwegische Botschaft im Staat Katar über den Stand der Ermittlungen informiert. Die Journalisten hielten sich im Rahmen eines Pressebesuches im Staat Katar auf. Das Land hatte ihnen im Vorhinein die erforderlichen Genehmigungen erteilt, um an den gewünschten Orten zu filmen und ihnen außerdem Treffen mit hochrangigen Regierungs- und Nichtregierungsbeamten angeboten.

Seine Exzellenz, der Botschafter des Staates Katar in der Bundesrepublik Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani, gibt dazu folgende Einordnung: "Einerseits ist Hausfriedensbruch ein Verstoß gegen das Gesetz. Dies war der norwegischen Crew vor dem Betreten des Privatgrundstücks ohne vorherige Erlaubnis gänzlich bewusst.

Andererseits hat sich nachträglich herausgestellt, dass das Kamerateam bei vorheriger Absprache mit dem Besitzer wahrscheinlich die Drehgenehmigung erhalten hätte." Das Ereignis stellt sich daher aus der Sicht der Behörden als ein recht bedauerlicher und vermeidbarer Vorfall dar.

Quelle: Botschaft des Staates Katar in Berlin (ots)

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