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EU-Staaten wollen Entschädigungsansprüche von Bahnkunden einschränken

Archivmeldung vom 29.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ÖPNV: S-Bahn (Symbolbild)
ÖPNV: S-Bahn (Symbolbild)

Foto: presse03
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bahnkunden sollen nach dem Willen der EU-Mitgliedstaaten künftig bei Zugverspätungen in vielen Fällen keine Entschädigungsansprüche mehr haben. Einen entsprechenden Beschluss zur Novellierung der EU-Fahrgastrechteverordnung wollen die EU-Verkehrsminister bei einem Treffen am Montag fällen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Laut dem vorabgestimmten Beschlussentwurf, den die finnische Ratspräsidentschaft vorgelegt hat, sollen die Entschädigungsansprüche in einer Reihe von Fällen höherer Gewalt entfallen – Ausnahmen sind etwa vorgesehen für extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder in Fällen, in denen der Bahnverkehr durch Selbstmorde, Betreten der Gleise, Kabeldiebstähle, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen oder Sabotage behindert wird. Die Pläne basieren auf einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2017.

Verbraucherschützer und Verkehrsverbände protestieren im Vorfeld und fordern einen Verzicht auf die Absenkung der Fahrgastrechte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erklärte den Funke-Zeitungen: "Wenn jetzt die Bahnunternehmen in Fällen höherer Gewalt von Entschädigungspflichten befreit sind, führt dies für die Kunden zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu zahllosen Auseinandersetzungen, wie wir sie beim Flugverkehr schon kennen. Wir befürchten, dass die Unterne hmen versuchen werden, sich sehr oft auf diese Ausnahmeregelung zu berufen, um Entschädigungspflichten zu umgehen."

Dann müssten die Bahnkunden in jedem Einzelfall beweisen, dass es sich nicht um einen Ausnahmefall gehandelt hat. Die Verbraucherschützer warnen, dass unter diesen Umständen "viele Kunden dann doch lieber das eigene Auto nehmen statt die Bahn". Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) erklärte: "Solange die Bahn Probleme mit der Pünktlichkeit hat, müssen die Fahrgäste wenigstens klare Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen haben." Die Pläne der Verkehrsminister seien "verbraucherunfreundlich und auch nicht mit den Klimaschutzzielen der EU vereinbar". Ähnlich äußerte sich die Verkehrsexpertin der Grünen im EU-Parlament, Anna Deparnay-Grunenberg: Durch die vorgeschlagene Neuregelung drohe den Bahnreisenden ein "massiver Rückschritt" und eine "nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit", sagte sie den Funke-Zeitungen.

Das damalige EU-Parlament hatte sich 2018 gegen Ausnahmeklau seln bei den Entschädigungsregeln ausgesprochen und vielmehr eine Erhöhung der Entschädigungsansprüche gefordert. Auf die endgültige Regelung müssen sich nun der Rat der Mitgliedstaaten und das neue Parlament einigen. Nach den geltenden Entschädigungsregeln muss die Bahn bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises auf Antrag erstatten, ab 120 Minuten sind 50 Prozent des Fahrpreises fällig. In Deutschland machen immer mehr Bahnkunden von diesem Recht Gebrauch: 2018 stiegen die entsprechenden Erstattungen für Zugverspätungen und –ausfälle der Bahn auf rund 54 Millionen Euro, eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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