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Karlsruhe weist Eilanträge gegen EZB-Anleihenkäufe ab

Archivmeldung vom 18.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgewiesen. Die Anträge seien unzulässig, weil "eine einstweilige Anordnung des von den Antragstellern begehrten Inhalts die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen hätte", teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.

Die Beschwerdeführer wollten erreichen, dass der Deutschen Bundesbank einstweilen der weitere Ankauf von Staatsanleihen untersagt wird. Außerdem sollte der Gesetzgeber verpflichtet werden, sich mit dem Anleihenkaufprogramm aktiv auseinanderzusetzen.

Nach mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Anleihenkäufe der EZB hatte das Bundesverfassungsgericht im Sommer den Gerichtshof der Europäischen Union eingeschaltet. Eine Entscheidung in dem Verfahren steht noch aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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