EU-Kommission unterstellt Tiktok Verstoß gegen EU-Recht
Die EU-Kommission geht vorläufig davon aus, dass Tiktok gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. So komme das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nach, ein verpflichtendes Verzeichnis für Werbung zu veröffentlichen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Dieses "Repository" sei für Forscher und die Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung, um Betrugsanzeigen, hybride Bedrohungskampagnen sowie koordinierte Informationsoperationen und gefälschte Werbung zu erkennen.
Für die vorläufige Feststellung hatte die Kommission nach eigenen
Angaben unter anderem interne Unternehmensdokumente ausgewertet und
Experten befragt. Tiktok hat nun die Möglichkeit, seine
Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der
Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die
vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Sollte sich die
vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, kann die
Kommission eine Entscheidung über die Nichteinhaltung erlassen, die eine
Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des
Anbieters.
Im Februar 2024 hatte die Kommission das aktuelle
Verfahren eingeleitet. Neben der Werbetransparenz betraf die Einleitung
auch die negativen Auswirkungen, die sich aus der Gestaltung der
algorithmischen Systeme von Tiktok (wie "Hasenlocheffekte" und
Verhaltenssucht), der Alterssicherung, der Verpflichtung zur
Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz
für Minderjährige und dem Datenzugriff für Forscher ergeben, für die die
Untersuchung fortgesetzt wird.
Darüber hinaus hat die Kommission
im Dezember 2024 ein förmliches Verfahren gegen Tiktok wegen des
Risikomanagements im Zusammenhang mit Wahlen und dem
zivilgesellschaftlichen Diskurs eingeleitet, das ebenfalls weiterläuft.
Die Kommission hat zudem ein'¯Hinweisgeber-Tool eingerichtet, das es
Mitarbeitern und anderen Personen mit Kenntnissen ermöglicht, sich
anonym an die Kommission zu wenden, um zur Überwachung der Einhaltung
durch die Kommission durch benannte sehr große Online-Plattformen und
sehr große Online-Suchmaschinen beizutragen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur