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EuGH: Briten dürfen Brexit-Erklärung einseitig zurücknehmen

Archivmeldung vom 10.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jeff Djevdet, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Jeff Djevdet, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Brexit-Erklärung der britischen Regierung kann einseitig zurückgenommen werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag und folgte damit der Empfehlung des zuständigen Generalanwalts, Manuel Campos Sánchez-Bordona. Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union lasse dies zu, so die Luxemburger Richter.

Die übrigen EU-Mitgliedstaaten müssten einem möglichen Rückzieher nicht zustimmen. Diese Möglichkeit besteht laut EuGH bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Austrittsabkommens, beziehungsweise bis zum Ablauf der Zwei-Jahres-Frist für den EU-Austritt. Der schottische Court of Session hatte den EuGH nach einem möglichen einseitigen Rückzieher beim Brexit angefragt. Voraussichtlich am Dienstag soll das britische Unterhaus über den zwischen der britischen Regierung und der EU ausgehandelten Brexit-Deal abstimmen. Ob Premierministerin Theresa May eine Mehrheit für den Deal zusammenbekommt, ist noch völlig unklar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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