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Breivik erringt juristischen Teilsieg

Archivmeldung vom 20.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Anders Breivik Bild: Day Donaldson, on Flickr CC BY-SA 2.0
Anders Breivik Bild: Day Donaldson, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der norwegische Massenmörder Anders Breivik hat in einer Klage gegen seine Haftbedingungen einen Teilsieg errungen. Der Norweger hatte den Staat wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte verklagt, weil er seit fast fünf Jahren in Isolationshaft sitzt. Auch beklagte er sich, er werde ständig überwacht, erhalte nicht alle an ihn gerichteten Briefe und dürfe keinen Computer benutzen.

Unter anderem forderte er Internetzugang und Kontakt mit anderen Gefangenen. Bislang sei in Norwegen noch nie ein Häftling so lange isoliert gewesen, Breivik zeige deutliche Isolationsschäden, so sein Anwalt.

Zu Prozessbeginn erschien Breivik mit kahlrasiertem Schädel und zeigte den "Hitlergruß". Auf konkrete Nachfrage nach Isolationsschäden gab er "gelegentliche Kopfschmerzen" und eine "neuentwickelte Vorliebe für die Dating-Serie Paradise Hotel" an.

"Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar", teilte das Gericht nun mit. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil hat, ist noch nicht klar. Die Richter machten deutlich, dass sie dem Kläger nicht in allen Punkten Recht geben.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya insgesamt 77 getötet, überwiegend Teilnehmer an einem Zeltlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF. Er war dafür zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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