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Götz: Trinkwasser ist keine Handelsware

Archivmeldung vom 29.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu den Plänen der EU-Kommission die Wasserversorgung in den wirtschaftlichen Bereich der Daseinsvorsorge einzuordnen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

CDU und CSU wollen, dass auch in Zukunft die Kommunen eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserversorgung entscheiden können. Dies wurde im Koalitionsvertrag mit der SPD entsprechend festgehalten.

Wir wollen auch, dass auf europäischer Ebene, im Rahmen der Daseinsvorsorge die Zuständigkeiten und die Organisationshoheit weiterhin bei den Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland bei den Kommunen verbleiben. Diese müssen frei entscheiden können, ob sie die ihnen obliegenden Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung selbst, durch eigene Unternehmen, im Wege der kommunalen Zusammenarbeit oder durch Vergabe an Dritte erfüllen.

Die Zuständigkeit für die Wasserwirtschaft darf nicht nach Brüssel verlagert werden. Vor dem Hintergrund des Beschlusses der EU-Mitgliedstaaten von Lissabon herrscht eigentlich Klarheit. Kommunale Selbstverwaltung schließt die Gestaltungsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge mit ein. Es darf nicht zugelassen werden, dass die EU-Kommission wichtige Festlegungen des Vertrags von Lissabon unterläuft. Vielmehr müssen diese auch in der europäischen Praxis umgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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