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Europäische Volkspartei sammelt Unterschriften zum Ausschluss eines ungarischen Europaabgeordneten

Archivmeldung vom 04.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tamás Deutsch (2020)
Tamás Deutsch (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

"Der Grund? Die Bemerkungen von Tamás Deutsch zur „Rechtsstaatlichkeit“, in denen er die Methoden der EU mit denen der Gestapo verglich." Darüber berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf die englische Ausgabe von "rmx.news".

Weiter berichtet das Magazin: "Mitglieder der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) haben begonnen, Unterschriften zu sammeln, um den ungarischen Europaabgeordneten Tamás Deutsch (Fidesz) von der Fraktion auszuschließen, schreibt das konservative Nachrichten- und Meinungsportal Mandiner auf der Grundlage von Informationen des liberalen Nachrichtenportals Népszava.

Aus den Zeitungsmeldungen geht hervor, dass einer der Initiatoren Othmar Karas, ein österreichischer Abgeordneter des Europäischen Parlaments, ist. Laut Népszava haben die EVP-Europaabgeordneten einen Brief an den Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber gerichtet, in dem es heißt: „Wir beobachten mit Überraschung und wachsender Ungeduld die Radikalisierung und verbalen Angriffe der Fidesz-Abgeordneten“.

Deutsch reagierte in einer Facebook-Nachricht und schrieb: „Vor dreißig Jahren haben mich die Kommunisten in Prag verhaftet, und jetzt wollen mich einige in Brüssel ausweisen. Das passiert, wenn man für die Freiheit und sein Heimatland eintritt. Wenn es eine solche Ausweisungsinitiative tatsächlich gibt, ist das ein grausamer Scherz und ein perfektes Beispiel dafür, warum der in Vorbereitung befindliche Strafmechanismus mit allen Mitteln abgelehnt werden muss. Was einige jetzt gegen mich planen, wollen sie auch gegen Ungarn unternehmen. Es geht darum, mich aus politischen Gründen zu bestrafen“.

In einem Interview mit Magyar Nemzet vom 25. November hatte Deutsch scharf auf Webers frühere Äußerungen reagiert, in denen der EVP-Vorsitzende argumentierte, dass „wenn die Unabhängigkeit der Justiz und die Medienfreiheit in Ungarn voll und ganz gewahrt würden, die Regierung keine Angst vor der Rechtsstaatlichkeit haben müsste“.

Deutsch erklärte daraufhin: „Die Gestapo und die ÁVH sagten ein und dasselbe: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Aber wir erinnern uns sehr gut daran, dass in Wirklichkeit jeder jederzeit für jede willkürliche politische Entscheidung bestraft werden konnte. Es ist schon erschreckend, dass die voreingenommene, systematische Anwendung von Doppelmoral, versteckt unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit, in den letzten Jahren in der Europäischen Union alltäglich geworden ist“.

Die ÁVH, auf die sich Deutsch bezieht, war von 1948 bis 1956 der berüchtigte Geheimdienst des kommunistischen Ungarn, der nach sowjetischem Muster strukturiert war. „Dies ist eine eklatante und unerträgliche Verzerrung der historischen Fakten und eine Verhöhnung der Opfer totalitärer Regime. Der Unterschied zwischen dem Europa der dunklen Tage des Nationalsozialismus und des Kommunismus und der heutigen Europäischen Union besteht darin, dass heute Rechtsstaatlichkeit herrscht, die Richter unabhängig sind, die Rede und die Medien frei sind“, erklärten die daraufhin die EVP-Abgeordneten in einem von Népszava zitierten Brief. Die Unterzeichner bezeichneten die weiteren Erklärungen von Deutsch als „schockierend und beschämend“ und möchten über seinen Ausschluss auf dem Treffen der Volkspartei am 9. Dezember abstimmen.

Es bleibt unklar, wie viele Unterschriften die EVP gesammelt hat und ob das ausreichen würde, Deutsch aus der Fraktion auszuschließen. Die Satzung der EVP lautet: „Die Suspendierung und der Ausschluss eines Mitglieds kann nur von der Politischen Versammlung beschlossen werden. Sie ist nicht verpflichtet, ihre Gründe offen zu legen. Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann nur vom Präsidium oder von sieben ordentlichen oder assoziierten Mitgliedsparteien aus fünf verschiedenen Ländern gestellt werden. Das Präsidium kann das betroffene Mitglied anhören. Ein Antrag auf Ausschluss eines einzelnen Mitglieds kann nur vom Präsidium der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament gestellt werden“.

Datenbasis: rmx.news

Quelle: Unser Mitteleuropa

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