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UN streicht Hanf von der Liste der gefährlichen Drogen und EU-Kommission stuft CBD als mögliches Lebensmittel ein

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hanf: Eine Wunderpflanze mit über 1.000 Verwendungsmöglichkeiten.
Hanf: Eine Wunderpflanze mit über 1.000 Verwendungsmöglichkeiten.

Foto: Author
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vereinten Nationen (UN) folgen der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und erkennen den medizinischen Wert von Hanf (Cannabis) an.Hanf für medizinische Zwecke wird deshalb von der Liste IV der Konvention von 1961 gestrichen und gehört zukünftig nicht mehr zu den gefährlichen Drogen.

Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA): "Ein wahrhaft historischer Moment für die Menschheit: Die Vereinten Nationen erkennen auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen den medizinischen Wert von Hanf an. Endlich wird Hanf offiziell wegen seines medizinischen Nutzens anerkannt und wird daher seinem vollen botanischen Namen "Cannabis sativa L", lateinisch für Nutzhanf, noch gerechter. Nach dieser historischen Abstimmung bleiben Industriehanf und nicht-medizinisches CBD auch weiterhin vom Geltungsbereich des Einheitsübereinkommens ausgenommen."

Parallel zur Entscheidung der UN hat die EU-Kommission der EIHA am 02. Dezember 2020 schriftlich bestätigt, das CBD als mögliches Lebensmittel und nicht als Betäubungsmittel eingestuft wird: "Im Lichte [...] des jüngsten Urteils des Gerichtshofs [...] hat die Kommission ihre vorläufige Bewertung überprüft und kommt zu dem Schluss, dass Cannabidiol nicht als Droge im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 betrachtet werden sollte, da es keine psychotrope Wirkung hat. Demzufolge kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden."

Daniel Kruse, Präsident des Europäische Verbands für Industriehanf (EIHA), erklärt zu dieser zweiten aktuellen Entwicklung: "Die Entscheidung der EU-Kommission ist für unsere Industrie wegweisend. Angesichts der Argumente, die unter anderem von der EIHA vorgetragen wurden, und des Urteils des EuGH, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass CBD nicht als Droge betrachtet werden sollte und als Lebensmittel qualifiziert werden kann. Als Präsident der EIHA und Pionier der Hanfindustrie seit nunmehr 26 Jahren danke ich sowohl der UN als auch unserer EU-Kommission aufrichtig für diese großartigen Weihnachtsgeschenke!"

Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der European Industrial Hemp Association (EIHA): "Unsere Hoffnungen, nach dem Urteil des EuGH, haben sich erfüllt. Jetzt, da CBD als Lebensmittel eingestuft wird, sind wir mit unseren Novel Food Anträgen des EIHA Konsortiums, CBD als Novel Food zuzulassen, perfekt aufgestellt. Damit werden wir endlich Sicherheitsstandrads und -bewertungen für unsere wachsende Industrie erreichen. Wir begrüßen auch das Votum der Vereinten Nationen, das zu einem modernen und soliden wissenschaftlichen Ansatz in der Diskussion um Hanf führt."

Quelle: European Industrial Hemp Association (EIHA) (ots)


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