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Luftschlag: Anwalt der Hinterbliebenen setzt auf Anklage gegen Oberst Klein

Archivmeldung vom 05.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Anwälte der Hinterbliebenen des Luftschlags von Kundus, Karim Popal und Bernhard Docke, werden voraussichtlich Beschwerde einlegen, wenn die Generalbundesanwaltschaft keine Anklage gegen den verantwortlichen Oberst Georg Klein erhebt.

"Ich kann mir schwer vorstellen, dass man da zur Tagesordnung übergehen kann", sagte Docke der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag-Ausgabe) über den Fall. Schließlich habe Klein nach allem, was man wisse, mehrere Regeln gebrochen und gegenüber den Piloten der Kampfbomber falsche Angaben angemacht, um das Bombardement zu ermöglichen. "Wenn keine Anklage erhoben wird und wir das für falsch halten, legen wir Beschwerde ein", betonte Docke.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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