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Gericht: Bundesregierung muss IS-Anhängerin aus Syrien holen

Archivmeldung vom 15.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kriminelle: Daesh oder IS oder ISIS (Symbolbild)
Kriminelle: Daesh oder IS oder ISIS (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat innerhalb weniger Tage in einem zweiten Fall entschieden, dass eine Mutter, die sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, zusammen mit ihren Kindern zurück nach Deutschland geholt werden muss. Das berichtet die "Welt".

Demnach handelt es sich um eine Mutter und zwei ihrer Kinder, die vier und sechs Jahre alt sind. Ein drittes Kind sei bereits in Deutschland, erklärte eine Sprecherin. Damit wurde die Beschwerde der Bundesrepublik auch in diesem Fall zurückgewiesen. Eine konkrete Gefährdung durch die Mutter sei nicht nachgewiesen worden; die Kinder wiederum seien auf den Schutz und die Betreuung der Mutter angewiesen. In Regierungskreisen hieß es, man betrachte jeden Fall als Einzelfall. Laut der "Welt" liegt bundesweit aktuell eine Vielzahl solcher Fälle vor Gericht. In Sicherheitskreisen geht man davon aus, dass sich in den Gefangenenlagern in Syrien und im Nordirak derzeit bis zu 250 Kinder mit Deutschland-Bezug aufhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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