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EU-Kommission will Polen wegen Justizreform förmlich verwarnen

Archivmeldung vom 20.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sejm der Republik Polen
Sejm der Republik Polen

Foto: Network.nt
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Kommission will Polen wegen der umstrittenen Justizreform förmlich verwarnen. Man habe dem Europäischen Rat vorgeschlagen, ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge einzuleiten, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Damit würde Artikel 7 der EU-Verträge zum ersten Mal gegen ein Mitgliedsland zur Anwendung kommen.

In Polen bestehe die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, so die EU-Kommission. Der Artikel 7 sieht auch vor, bestimmte Rechte auszusetzen, einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung des Mitgliedstaats im Rat. Allerdings müsste der Europäische Rat dazu einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der EU-Werte durch den Mitgliedstaat vorliegt. Ungarn hat bereits Widerspruch dagegen angekündigt.

Die polnische Regierung hatte zuletzt deutlich gemacht, an der Justizreform festhalten zu wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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