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Union stellt nach Terroranschlag EU-Datenschutzrichtlinie infrage

Archivmeldung vom 22.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Nach dem Berliner Terroranschlag deutet die Union an, die europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nötigenfalls aufweichen zu wollen. "Gerade der entsetzliche Terroranschlag in Berlin hat gezeigt, dass wir überall und jederzeit mit Anschlägen rechnen müssen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker am Donnerstag.

Mit der Vorratsdatenspeicherung könnten beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen und der Abläufe vor und nach einer schweren Straftat erheblich erleichtert werden.

Die Union gehe derzeit davon aus, dass die aktuellen Regelungen den Vorgaben des EUGH entspreche. "Sollte wider Erwarten die Vorgabe nicht erfüllt sein, müssten wir die entsprechende europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dringend überprüfen", so Winkelmeier-Becker. "Der Staat muss in der Lage sein, seine Bürger vor den Tätern zu schützen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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