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Kipping: EuGH soll Vorratsdatenspeicherung "ad acta" legen

Archivmeldung vom 26.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katja Kipping (2016)
Katja Kipping (2016)

Von Büro Kipping - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=53690749

Linken-Chefin Katja Kipping geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland kippen wird.

Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen massiven Eingriff in die persönliche Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland dar, sagte Kipping am Donnerstag. "Ich bin positiv gestimmt, dass der EuGH dieser Sicht folgt und gemäß vorherigen Richtungsentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung ad acta legt."

Nur weil es technisch möglich sei, Menschen flächendeckend und anlasslos zu überwachen, "ist es weder sinnvoll, noch notwendig oder verantwortbar", so die Linken-Vorsitzende. "Das Projekt Vorratsdatenspeicherung gehört beerdigt." Auch dass die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt bleibt, solange die Überprüfung der Rechtmäßigkeit beim EuGH läuft, begrüßte Kipping. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch die Luxemburger Richter bezüglich der Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht angefragt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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