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EuGH: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 06.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof

Foto: Wdwdbot
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das ungarische Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, welches am Dienstag veröffentlicht wurde. Konkret sind demnach die von Ungarn eingeführten Bedingungen, die es ausländischen Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihre Tätigkeiten im ungarischen Hoheitsgebiet auszuüben, unzulässig.

Im April 2017 hatte Ungarn im Eilverfahren ihr Hochschulgesetz zur "Sicherung der höheren Bildung" verändert. Seitdem dürfen Hochschulen aus Nicht-EWR-Staaten nur dann in Ungarn tätig sein, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Ungarn und dem Herkunftsstaat besteht. Außerdem müssen alle ausländischen Hochschulen, die eine Hochschulausbildung in Ungarn anbieten wollen, eine solche auch in ihrem Herkunftsstaat anbieten. Von allen in Ungarn tätigen Bildungseinrichtungen war nur die US-finanzierte Zentraleuropäische Universität (CEU) in Budapest von den Änderungen betroffen. Die CEU war als Folge nach Wien umgesiedelt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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