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Zeitung: EU will Verbraucher zum Wassersparen zwingen

Archivmeldung vom 27.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Schmuttel / pixelio.de
Bild: Schmuttel / pixelio.de

Die EU-Kommission plant nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe) eine Pflicht zum Wassersparen. Sie erwägt demnach eine entsprechende Regulierung von Armaturen und Duschköpfen in Europa: Analog zum von der EU durchgesetzten Verbot der klassischen Glühbirne sollen die Europäer nach dem Willen von Brüsseler Beamten künftig nur noch Ressourcen schonende Wasserhähne im Handel finden. Das gehe aus einem vertraulichen "Arbeitsplan" der Kommission bis zum Jahr 2014 hervor.

Es definiert "wasserbezogene Produkte, zum Beispiel Wasserhähne und Duschköpfe" als eine von sieben Produktgruppen, die die EU-Kommission per Verordnung auf Ressourceneffizienz trimmen will. Dass davon jeder Neubau, jede Renovierung in bald 28 Mitgliedsstaaten betroffen sein würde, ist der Kommission ein Antrieb und nicht Grund zur Zurückhaltung: Schließlich sei "ein hohes Umsatz- und Handelsvolumen auf dem Binnenmarkt" eine der Voraussetzungen dafür, eine Produktgruppe der Brüsseler Öko-Regulierung zu unterwerfen, wie es in dem Papier heißt.

Was für die Europäer aber den Einmarsch der Verwaltung in ihre Badezimmer darstellt, ist für die Kommission die Folge einer selbst auferlegten Verpflichtung. Sie will die so genannte Ökodesign-Richtlinie, die Grundlage des Glühbirnen-Verbots und nun der Armaturen-Regulierung, künftig nicht nur auf Strom verbrauchende Produkte beziehen wie bisher. Nun sollen schon allgemein gehaltene "Umweltauswirkungen" ausreichen, damit eine strenge Regulierung greifen kann.

Das Generalsekretariat der Kommission leitete den Arbeitsplan bereits seinem Gegenpart im Europäischen Rat zu, eine Veröffentlichungspflicht gibt es nicht - und auch kein Recht der EU-Mitglieder oder des Europaparlaments zum Einspruch gegen das Planungsdokument. "Die Ökodesign-Richtlinie ist ein Musterstück aus Planwirtschaft und politischem Dirigismus. Mit ihrem Arbeitsplan betreten EU-Beamte bereits das Badezimmer der Bürger", sagte der FDP-Europaabgeordnete und Umweltpolitiker Holger Krahmer.

Das Parlament allerdings kann nicht nur gegen den Arbeitsplan nichts tun, auch bei der Umsetzung der Vorhaben in einzelne Gesetze ist es außen vor. Nach dem hier greifenden Verfahren wird ein Regelungsausschuss aus Mitgliedsstaaten und Verbänden über einen künftigen Gesetzesvorschlag beraten und mit qualifizierter Mehrheit entscheiden, die Abgeordneten hingegen können nur ein Veto einlegen, wenn Verfahrensstandards verletzt worden sein sollten.

Der Arbeitsplan selbst ist noch kein Gesetzesvorschlag. Er definiert zunächst diejenigen Produktgruppen, die im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie als nächstes einer europäischen Regulierung unterwerfen werden sollen. Gemeinsam mit Wasserhähnen finden sich auf der Liste der sieben prioritär zu regulierenden Produktgruppen unter anderem Fenster, Stromkabel, Unternehmens-Server - und Weinkühlschränke.

Studien zum Einsparpotenzial sind der nächste Schritt, der darauf folgende wiederum könnte bereits in ein Verbot herkömmlicher Armaturen münden: "Die Kommission hat vor, die Vorbereitungen für die Annahme von Umsetzungsmaßnahmen für die in diesem Arbeitsplan identifizierten Produktgruppen zu beginnen", heißt es in dem Dokument.

Den Auftrag zu dieser Ausweitung hat die Kommission nicht vom Gesetzgeber erhalten, sondern sich selbst vorgenommen: Ein "ressourceneffizientes Europa" gehört zu ihren selbst gesetzten Zielen, in dem Arbeitsplan bezieht sie sich konkret darauf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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