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Europäisches Gericht berücksichtigt Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei Anwendung des Digital Services Act nicht

Freigeschaltet am 04.09.2025 um 09:57 durch Sanjo Babić
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Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken gegen die Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) zurückgewiesen. Hierzu sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh: "Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und bei der Zählweise der aktiven NutzerInnen den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen von Online-Plattformen Rechnung zu tragen."

Wenk-Fischer weiter: "Wir beklagen, dass der Schaufensterbummel im Internet genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt."

Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) (ots)

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