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Anti-Terror-Kampf: Deutschland schafft es nicht, die Geldströme zur Terrorismusfinanzierung auszutrocknen

Archivmeldung vom 30.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus war in Deutschland bisher weitgehend erfolglos, obwohl zur Terrorismusfinanzierung und zur Geldwäsche seit 1992 zahlreiche Gesetze verabschiedet oder geändert worden sind. Das ergibt sich nach einem Bericht der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Jan Korte.

Für Paragraph 89 Strafgesetzbuch, der die Terrorismusfinanzierung seit 2009 unter Strafe stellt und dessen Neufassung am 20. Juni 2015 in Kraft trat, sind nach Angaben des Ministeriums "bislang keine rechtskräftigen Verurteilungen ausgewiesen". Überdies seien entsprechend einer einschlägigen EU-Verordnung in Deutschland derzeit lediglich 8920 Euro eingefroren, die terroristischen Zwecken dienen sollten, heißt es weiter. Sie stehen nicht mit dem so genannten Islamischen Staat, sondern mit Al-Kaida in Verbindung. "Der Gesamtbetrag der eingefrorenen Gelder unterlag in den letzten Jahren Schwankungen", schreibt das Ministerium. "Er lag jedoch nie über 15 000 Euro." Anders sieht es der Antwort zufolge bei Verurteilungen nach Paragraph 261 Strafgesetzbuch wegen Geldwäsche aus. Er gilt seit 1992. Lag die Zahl der Verurteilungen 1994 noch bei 16, so stieg sie bis 2011 kontinuierlich auf 903 Verurteilungen an. Die Zahl der in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten einschlägigen Straftaten lag unterdessen im Schnitt ungefähr zehn Mal so hoch und betrug 2011 genau 8 569 Fälle. Die höchste in einem Jahr beschlagnahmte Summe waren im Jahr 2013 rund 463 Millionen Euro. Geldwäsche kann zu Zwecken der Terrorfinanzierung dienen. Das Justizministerium listet auf Kortes Bitten allein 25 Gesetzesänderungen seit 1992 im Bereich Geldwäsche auf. Dazu kommt die Umsetzung einschlägiger Normen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union in den Bereichen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche. Der Abgeordnete forderte deshalb in der "Mitteldeutschen Zeitung" "endlich eine umfassende und unabhängige Evaluierung dieses europaweiten Terrorfinanzierungsbekämpfungssystems und seine konsequente Entrümpelung. Angesichts von Gesetzesänderungen und Befugnis-Erweiterungen im Jahrestakt kann von Gesetzeslücken jedenfalls keine Rede sein." Er fügte hinzu: "Nach der Antwort reibt man sich verwundert die Augen. Wieso gab es in der Bundesrepublik seit 2009 bislang keine einzige Verurteilung wegen Terrorismusfinanzierung? Ist Deutschland das Land der Glückseligen und führen alle Finanzströme des IS in weitem Bogen um uns herum?" Wenn das Problem der Terrorfinanzierung wirklich so gravierend sei, wie von der Bundesregierung immer wieder behauptet werde, dann taugten entweder die Gesetze nicht zu dem, was sie zu verhindern versprächen - oder es gebe ein gravierendes Vollzugsdefizit. "Beides muss umgehend Konsequenzen haben", betonte der stellvertretende Linksfraktionschef.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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