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EU und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen CETA

Archivmeldung vom 27.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Herman Van Rompuy (2012)
Herman Van Rompuy (2012)

Foto: Michiel Hendryckx
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Union und Kanada haben am Freitag nach fünfjährigen Verhandlungen das "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) unterzeichnet. "Wir feiern das Ende der Verhandlungen", sagte EU-Ratspräsident Van Rompuy mit Blick auf das Freihandelsabkommen. Zugleich wurde der 1.600 Seiten lange Text des Vertrages veröffentlicht.

Mit dem Abkommen soll der Handel zwischen Kanada und den Mitgliedsstaaten der Union um 23 Prozent zunehmen und damit tausende neue Arbeitsplätze schaffen. Das Abkommen gilt als Blaupause für das umstrittene TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA. Besonders Schutzrechte für Investoren, wie sie auch im CETA enthalten sind, werden von vielen Seiten kritisiert.

Wirtschaftsminister Gabriel hatte Nachverhandlungen zu dieser Frage gefordert. Das Abkommen wurde zwar jetzt unterzeichnet, soll jedoch erst von den EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden und wird damit erst 2016 in Kraft treten.

Ehler (CDU): CETA darf nationales Recht nicht aushebeln

Der Europa-Abgeordnete Christian Ehler (CDU) hat davor gewarnt, dass das Handels-Abkommen CETA zwischen der EU und Kanada nationales Recht aushöhlen könnte.

Grundsätzlich sei die Vereinbarung zu begrüßen, sagte Ehler am Freitag im Inforadio vom rbb. Kanada sei ein wichtiger Handelspartner. Jetzt gehe es darum, die wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen. "Handel ist die Grundlage der wirtschaftlichen Prosperität in Deutschland."

Wenn Unternehmen künftig zum Schutz ihrer Investitionen vor geheim tagenden Schiedsgerichten klagen könnten, müsse man aber genau prüfen, worum es konkret geht. Es dürfe nicht sein, dass "Unternehmen gegen die Gesetzgebung von Mitgliedsstaaten klagen können". Man müsse aufpassen, dass die Schiedsgerichte nicht benutzt würden, um "grundsätzlich die gesetzgeberischen Rechte von Parlamenten oder Regierungen auszuhebeln."

"Geht es aber um Dinge wie in der Vergangenheit, dass Japan beispielsweise in den 90er Jahren beschlossen hatte keine europäischen Ski-Produkte einzuführen, weil sie behauptet haben, dass japanischer Schnee anders sei, dann wäre es sinnvoll einen Mechanismus zu haben, wo man solche fragwürdigen Regulierungen auch anfechten kann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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