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Bundesgerichtshof: Bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe droht Haftstrafe

Archivmeldung vom 07.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regeln für Steuerhinterzieher geändert. In ihrem Urteil entschieden die Richter am Dienstag, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muss. In diesem Zusammenhang hob der erste Strafsenat die zweijährige Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf.

Dieser hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen, was durch eine Betriebsprüfung aufgedeckt wurde. Jetzt muss die Strafe vom Landgericht Augsburg neu verhängt werden. Die Richter folgten in ihrem Urteil der Revision der Staatsanwaltschaft.

Der BGH bekräftigte mit seinem neuen Urteil eine Entscheidung vom Dezember 2008. Damals hatte der Strafsenat Leitlinien für Steuerhinterziehung aufgestellt, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren. Bis 50.000 Euro war eine Geldstrafe fällig, bis 100.000 Euro war es vom Einzelfall abhängig. Schon damals stellte das Gericht klar: Bei sechsstelligen Beträgen müssen die Steuersünder künftig in der Regel hinter Gitter. Nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen ist ab sofort noch eine Bewährungsstrafe möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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