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Bundesregierung "sehr besorgt" über Verurteilung des chinesischen Menschenrechtlers Xu Zhiyong

Archivmeldung vom 27.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Xu Zhiyong im Jahr 2002
Xu Zhiyong im Jahr 2002

Foto: Shizhao
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung ist "sehr besorgt" über die Verurteilung des chinesischen Menschenrechtlers Xu Zhiyong, gegen den ein Gericht in Peking am Sonntag eine vierjährige Haftstrafe verhängte. "Angesichts des erklärten Ziels der neuen chinesischen Führung, Korruption verstärkt zu bekämpfen, kann dieses Urteil nur auf Unverständnis und Kritik stoßen", erklärte Staatsminister Michael Roth.

Die chinesische Führung wurde aufgefordert, "politische Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu stärken und die Erwartungen an die Reformbereitschaft nicht zu enttäuschen." Dazu gehörten auch Fortschritte bei der Achtung von Menschenrechten, so Roth. Es sei bedauerlich, dass eine Prozessbeobachtung durch westliche Botschaften nicht zugelassen wurde.

Xu Zhiyong ist der Gründer der Bewegung "China New Citizens Movement". Diese fordert öffentlich die Bekämpfung der Korruption und Offenlegung der Vermögen hochrangiger Parteikader, aber auch die Ratifizierung des Zivilpakts der Vereinten Nationen durch China sowie verfassungskonformes Regieren und Sozialreformen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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