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Einreisebeschränkungen können bis 2022 weitergelten

Archivmeldung vom 21.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Würfeln, Zufall, Willkühr (Symbolbild)
Würfeln, Zufall, Willkühr (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Bundesweite Einreisebeschränkungen sollen auch nach dem Ende der nationalen Epidemie aufrechterhalten werden können. Union und SPD planen im Bundestag noch vor der Sommerpause eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes, berichtet die "Welt am Sonntag".

"Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weitergelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem Blatt.

Betroffen sein könnten Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten und Test- und Quarantäneverpflichtungen bei Einreise. Das Gesetz sieht bislang vor, derartige Regelungen mit der bis Ende September befristeten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" auslaufen zu lassen. Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes könnten Einreisebeschränkungen bis zu zwölf Monate weitergelten. "Der Wunsch vieler Bundesländer nach bundesweit einheitlichen Einreiseregeln und nach dem Schutz vor globalen Variantengebieten ist erst seit wenigen Wochen erfüllt und damit fortzuführen", sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke der "Welt am Sonntag". Rechtspolitiker Fechner sagte, dass die Verlängerung der Veordnungsermächtigung gerechtfertigt sei. "Da es sich hier um sehr kleinteilige Verwaltungsmaßnahmen handelt, ist ein förmliches Gesetz nicht erforderlich", sagte er. "Eine Missbrauchsgefahr sehe ich in diesem Fall nicht, da es sich bei den Einreisebestimmungen nicht um wesentliche Eingriffe in die Grundrechte handelt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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