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Indien: Biometrie-Software wird zu mächtig

Archivmeldung vom 28.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Indischer Tempel: große Kritik an "Aadhaar".
Indischer Tempel: große Kritik an "Aadhaar".

Bild: Rosel Eckstein, pixelio.de

Das Oberste Gericht Indiens, der Supreme Court of India, hat die eigene Regierung hinsichtlich des Einsatzes des umstrittenen staatlichen Biometrie-Projekts "Aadhaar" in die Schranken gewiesen. Das 2009 eingeführte Identifikationsprogramm sollte den Betrug bei Sozialleistungen verhindern. Mittlerweile sind die meisten der 1,3 Mrd. Bürger im Land mit einer zwölfstelligen Nummer und ihren persönlichen biometrischen Daten wie etwa Iris-Scans und Fingerabdrücken in einer zentralen Datenbank erfasst. Dem höchsten juristischen Gremium des Landes zufolge darf das Programm nun nur noch eingesetzt werden, wenn dadurch "echte Vorteile für die Bürger" entstehen.

Regierung hat zu viel Macht

"Das Oberste Gericht hat in einer Mehrheitsentscheidung festgestellt, dass jeder indische Bürger ein Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre hat und dass der Regierung im Zuge der Verwendung des Aadhaar-Programms zu viel Macht eingeräumt worden ist, um ihre Nase in das Privatleben der Menschen zu stecken", zitiert die "New York Times", aus dem aktuellen Urteil. Insgesamt betrachtet werde mit dem Projekt zwar nicht per se schon der Datenschutz ausgehebelt. "Die Idee der Erfassung von biometrischen Daten ist aber besonders heikel und darf deshalb nur auf bestimmte Bereiche beschränkt bleiben", betonen die Experten.

"Das Potenzial dieses Programms, marginalisierte Teile der Bevölkerung mit einer gewissen Vollmacht auszustatten, ist groß. Es kann aber nicht sein, dass damit auch erfasst wird, ob und wann Studenten ihre Prüfungen abschließen. Auch sollte es privaten Unternehmen wie Banken oder Handyanbietern auf keinen Fall erlaubt sein, ihre Kunden dazu zu zwingen, sich mit ihrer Aadhaar-ID anzumelden, um ihre Identität zu verifizieren", so das Höchstgericht.

Schon über 200 Datenlecks

Wenn es um das Aadhaar-Programm geht, hat die indische Regierung im Laufe der letzten Zeit zunehmend mit heftigem Gegenwind von Datenschützern und engagierten Bürgern zu kämpfen. Diese bemängeln beispielsweise, dass zu viele sensible persönliche Daten relativ ungeschützt an einem zentralen Ort gespeichert werden. Seit der Implementierung des staatlichen Projekts soll es nämlich bereits zu über 200 Datenlecks gekommen sein.

Auch soll es bei der Datenerfassung durch untrainiertes und korruptes Personal immer wieder Unregelmäßigkeiten und Fehler gegeben haben, wie Kritiker in zahlreichen Fällen nachweisen können. "Das hat dazu geführt, dass gerade viele der ärmsten Inder ihre lebenswichtigen Nahrungsrationen nicht erhalten haben, weil die Läden, die sie verteilen sollten, Probleme damit hatten, die Fingerabdrücke der Betroffenen richtig zu lesen oder gerade keine ausreichende Internetverbindung verfügbar war", schildern die Aadhaar-Gegner.

Quelle: www.pressetext.com/Markus Steiner

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