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EU-Beamte können mit Gehalts-Nachschlag rechnen

Archivmeldung vom 14.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Die rund 50.000 EU-Bediensteten können mit einem deutlichen Gehalts-Nachschlag von 1,7 Prozent rückwirkend ab Juli 2011 rechnen. Nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" hat sich der Generalanwalt beim EU-Gerichtshof, Yves Bot, dafür ausgesprochen, einen Einspruch des EU-Rates gegen die Gehaltserhöhung von vor zwei Jahren für nichtig zu erklären. Die EU-Mitgliedsländer hatten sich damals gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erhöhung ausgesprochen.

Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Schuldenkrise in vielen EU-Staaten hatte der Rat verlangt, auf die Erhöhung zu verzichten. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Der Generalanwalt kommt nun in seinem Schlussantrag zu dem Schluss, dass der Beschluss des EU-Rates nichtig gewesen sei. Die Voraussetzungen zur Anwendung einer Krisen-Ausnahmeregelung im Gehaltsanpassungs-Mechanismus der EU-Beamten seien nicht gegeben gewesen. Zudem habe die EU-Kommission keine offensichtlichen Berechnungsfehler gemacht.

Die Meinungen der Generalanwälte sind für die EU-Richter nicht bindend, in der Regel folgend sie ihnen aber. Das endgültige Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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