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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und empfiehlt Ratifizierung

Archivmeldung vom 14.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die UN-Generalversammlung begrüßt. "Diese Konvention bedeutet eine wichtige Ergänzung des bestehenden Menschenrechtsschutzsystems", würdigte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das neue Menschenrechtsinstrument.

Sie bedeute die Abkehr von einer Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defizite gerichtet sei. "In keiner internationalen Konvention kommt der rechtsgestützte Empowerment-Ansatz so prägnant zum Tragen wie hier", erklärte Bielefeldt.

Der Menschenrechtsexperte betonte, dass die UN-Behindertenkonvention die menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen der Staaten im Blick auf die spezifischen Lebenslagen von Behinderten in aller Welt konkretisiere und präzisiere. Sie biete ausdrücklich Schutz in Situationen von Mehrfachdiskrimierung, denen insbesondere behinderte Frauen und Mädchen immer wieder ausgesetzt seien. Beachtung verdiene zudem die Akzentsetzung der Konvention auf die individuelle Autonomie der Menschen mit Behinderung. Bielefeldt: "Die Konvention erhebt den Anspruch auf eine freiheitliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft."

Bielefeldt würdigte außerdem die positive Rolle der Bundesregierung und der deutschen Nichtregierungsorganisationen im Entstehungsprozess der Konvention. Das Institut empfahl der Bundesregierung, die Konvention zügig und vorbehaltlos ratifizieren.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat mit der Resolution vom 13. Dezember 2006 den Text der Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Ratifikation freigeben. Der Konventionsentwurf ist im Rahmen des dafür eingerichteten "Ad-hoc-Ausschusses" zwischen 2002 und August 2006 auf der internationalen Ebene erarbeitet worden. Mit der Annahme durch die Generalversammlung können Staaten die Konvention nunmehr zeichnen und ratifizieren. Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte

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