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Buschmann plädiert für "mehr Großzügigkeit" für Einwanderer

Archivmeldung vom 16.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: UM/ Eigenes Werk

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für "mehr Großzügigkeit" gegenüber Einwanderern, die in Deutschland arbeiten wollen, plädiert. "Da brauchen wir keine Zäune, da haben wir noch viel zu viele Zäune im Recht", sagte Buschmann dem Podcast "Einspruch" der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Qualifizierte Einwanderer bräuchten schnell einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitsgenehmigung. Die deutsche Staatsbürgerschaft sollte "in erster Linie auch Leuten offenstehen, die von eigener Hände Arbeit leben können", sagte Buschmann. "Da müssen wir in der Tat Zäune einreißen."

Die EU hatte zuletzt Beschlüsse zur stärkeren Abschottung Europas gefasst. Zugleich mahnte der Justizminister, dass der Staat die Unterbringung der Zuwanderer unter Kontrolle haben müsse: "Wenn man irgendwann feststellen würde, dass alle Sporthallen, alle Schulen belegt sind mit Feldbetten, weil man gar nicht mehr weiß, wo man die Leute unterbringen soll, wird Akzeptanz auch abnehmen." Buschmann konkretisierte außerdem die Pläne der Ampel zum Selbstbestimmungsgesetz. Er möchte ermöglichen, dass der Staat auch nach dessen Inkrafttreten spezielle Regelungen aufgrund des biologischen Geschlechts treffen darf. Das von der Ampel geplante Gesetz werde das Personenstandsrecht betreffen und einen Geschlechtswechsel durch Erklärung auf dem Standesamt ermöglichen. "An diese personenstandsrechtliche Erklärung ist nicht zwingend all das gebunden, was früher ans biologische Geschlecht gebunden war", sagte Buschmann in Berlin.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz ersetzen. Die Ampelkoalition möchte Gutachten entfallen lassen, die bisher für eine Änderung des Geschlechtseintrages vorgeschrieben waren. Ein medizinischer Eingriff soll ebenfalls keine Voraussetzung sein. Der Bundesjustizminister sagte, in "Bereichen des Bürger-Staat-Verhältnisses, wo es auf bestimmte Fähigkeitsmerkmale ankommt, kann es sein, dass man Differenzierungen trifft". Den Kultusministerien der Bundesländer solle möglich sein, für schulische Sportprüfungen weiterhin an das "biologische Geschlecht" anzuknüpfen. Die Bundesinnenministerin könne das auch für Eignungstests der Bundespolizei vorsehen. Buschmann plant nicht, das biologische Geschlecht personenstandsrechtlich zu erfassen.

"Die Frage des biologischen Geschlechts offenbart sich in bestimmten Kontexten von ganz alleine. Da brauche ich kein Ausweisdokument", sagte der Minister, der sich zudem für die Verwendung des generischen Maskulinums starkmachte. Buschmann ging zudem auf das Abtreibungsrecht ein: "Meine persönliche Meinung ist, dass dieser Konflikt eher zugunsten des Selbstbestimmungsrechts der Frau aufzulösen ist." Eine Kommission soll nun prüfen, ob es überhaupt eine Lösung geben könne, die unter Beachtung des Grundgesetzes ohne das Strafrecht auskomme. Auf die Frage, ob die derzeitige Praxis verfassungskonform sei, sagte der Bundesjustizminister: "Wer sind wir als Staat, dass wir uns anmaßen, unsere Entscheidung an die Stelle des Menschen, und das ist im Wesentlichen die Mutter, zu setzen, deren Leben am meisten dadurch geprägt wird?"

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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