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EU-Parlament beschließt umstrittene Urheberrechtsreform

Archivmeldung vom 26.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das EU-Parlament hat die umstrittene Reform des Urheberrechts ohne Änderungen auf den Weg gebracht. 348 Abgeordnete stimmten am Dienstag in Straßburg für die Reform. 274 Parlamentarier stimmten dagegen, 36 enthielten sich.

Oft kritisierte Punkte des Vorhabens sind vor allem die europaweite Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger und die umstrittenen Upload-Filter. Das Leistungsschutzrecht sieht unter anderem vor, dass Internetplattformen Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten künftig nicht mehr unentgeltlich anzeigen dürfen. Damit sollen Großkonzerne wie Google für das Verbreiten von Textausschnitten von Nachrichten zur Kasse gebeten werden, allerdings hat das in Deutschland auf nationaler Ebene bislang auch noch nicht geklappt. Upload-Filter werden in dem Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt.

Allerdings sollen Internetplattformen Inhalte künftig schon während des Hochladens auf Urheberrechtsverstöße prüfen müssen. Deshalb wird erwartet, dass viele Plattformbetreiber auf Filterprogramme zurückgreifen würden. Zuletzt hatten europaweit Zehntausende gegen die Reform protestiert. Nach dem Beschluss des Parlaments dürfte die Reform noch vor der Europawahl im Mai in Kraft treten. Die EU-Länder hatten dem Vorhaben bereits im Vorfeld im Grundsatz zugestimmt, müssen den Beschluss des Parlaments allerdings noch einmal bestätigen. Die EU-Staaten haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu gießen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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