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Datenzugriff: EU-Parlament mahnt Obersten Gerichtshof der USA

Archivmeldung vom 24.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Im Europäischen Parlament regt sich massiver Widerstand gegen Bestrebungen der US-Regierung, US-Ermittlern Zugang zu europäischen Datenzentren zu verschaffen. Mehrere EU-Abgeordnete äußerten in einem sogenannten Amicus-Brief an den Supreme Court ihre Bedenken, berichtet das "Handelsblatt". Der Oberste Gerichtshof der USA will bis zum Sommer entscheiden, ob eine US-Behörde von Unternehmen direkten Zugriff auf Personendaten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind.

Das Urteil könnte zur Gefahr für die Datensouveränität in Deutschland und Europa werden. In dem Brief an den Supreme Court machen die Parlamentarier klar, dass ein Datenzugriff in Europa mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union nicht vereinbar sei. Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, etwa an eine Behörde, würde demnach einen "Eingriff in das Grundrecht der betroffenen Person auf Achtung des Privatlebens" nach Artikel 7 der Charta bedeuten. Insbesondere die Offenlegung der elektronischen Kommunikation wäre als "besonders schwerwiegender" Eingriff in dieses Grundrecht zu sehen. Hintergrund ist ein Verfahren, in dem die US-Regierung seit Jahren von Microsoft einfordert, auf Wunsch auch personenbezogene Daten ihrer Kunden an die Regierung zu übergeben, selbst wenn diese in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind.

In der juristischen Stellungnahme der Europaabgeordneten wird hingegen betont, dass auch in diesem Fall EU-Recht greift. Betroffene Personen könnten sich demnach auch dann auf europäisches Datenschutzrecht berufen, wenn ihre Daten bei einem Nicht-EU-Dienstleister wie Microsoft gespeichert sind. Außerdem, heißt es in dem Amicus-Brief, habe der Europäische Gerichtshof den Datenschutzgesetzen der EU einen besonders "weiten räumlichen Anwendungsbereich" zugestanden, um eine Umgehung der geltenden Regeln etwa durch USA zu verhindern. Der Innen- und Justizexperte der EU-Grünen Jan Philipp Albrecht warnte vor den Folgen, sollte der Supreme Court auf die Anwendbarkeit von US-Recht auf Microsofts EU-Daten bestehen.

Dann wäre dies "das Ende des Internets, wie wir es heute kennen", sagte Albrecht dem "Handelsblatt". "Dann könnten und würden auch Länder wie China, Russland oder die Türkei eine Herausgabe von Daten europäischer Kunden einfordern und könnten Internetunternehmen hierzulande zu Handlangern ihrer rechtstaatlich hoch bedenklichen Praktiken machen." Das Ergebnis wären aus Sicht Albrechts "massive Einschränkungen von Bürgerrechten und rechtstaatlicher Verfahren im Digitalen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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