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Strässer bestürzt über Urteil gegen malaysischen Oppositionsführer

Archivmeldung vom 10.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel

Foto: J. Sturm
Lizenz: CC-by-sa 2.0/de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, hat sich bestürzt über die Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen des Vorwurfs der Homosexualität gezeigt.

"Das Verfahren und die Verurteilung werfen schwerwiegende Fragen hinsichtlich des Menschrechtsschutzes, der Unabhängigkeit der Gerichte, rechtsstaatlicher Verfahren und der Demokratieentwicklung in Malaysia auf", erklärte Strässer am Dienstag. "Die selektive Strafverfolgung von Oppositionellen schadet der gesellschaftlichen Entwicklung in Malaysia und dessen internationalem Ansehen. Die Verurteilung wegen angeblich homosexueller Handlungen verstößt darüber hinaus gegen internationale menschenrechtliche Standards: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden."

Anwar war am Dienstag in letzter Instanz mit seiner Berufung gegen das Urteil gescheitert. Menschenrechtler halten die Vorwürfe für politisch motiviert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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