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Fregatte "Karlsruhe" sticht in See

Archivmeldung vom 15.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fregatte "Karlsruhe" in See.
Fregatte "Karlsruhe" in See.

Am Freitag, den 18. März 2016 um 10 Uhr, verlässt die Fregatte "Karlsruhe" ihren Heimathafen Wilhelmshaven, um an der Operation EUNAVFOR MED rund um Italien teilzunehmen.

Unter dem Kommando von Fregattenkapitän Christian Clausing (43), wird die Besatzung der "Karlsruhe" zusammen mit dem Einsatzgruppenversorger "Frankfurt am Main" den deutschen Beitrag zur Operation EUNAVFOR MED leisten. Die Fregatte "Karlsruhe" wird hierbei den Part der Korvette "Ludwigshafen am Rhein" übernehmen, die im Anschluss in ihren Heimathafen nach Warnemünde zurückkehren wird.

Die Frauen und Männer der "Karlsruhe" werden aller Voraussicht, Anfang September 2016, in Wilhelmshaven zurückerwartet.

Hintergrundinformation zu EUNAVFOR MED - Operation "Sophia"

Die Schiffe, Flugzeuge und Hubschrauber der Operation Sophia werden auf hoher See bzw. im internationalen Luftraum zwischen der italienischen und libyschen Küste eingesetzt. Sie überwachen das Seegebiet und tragen durch Aufklärungsergebnisse dazu bei, dass ein umfassendes Bild über die Aktivitäten von Schleusern entsteht, die das Leben von Menschen riskieren, um daraus Profit zu schlagen. Die Schiffe des Verbands dürfen in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von Schleusern genutzt werden. Sie können beschlagnahmt und umgeleitet, Schleusereiverdächtige an Bord eines Kriegsschiffs genommen und an einen EU-Mitgliedsstaat übergeben werden. Die Schiffe sind nach dem Völkerrecht, dem Mandat und den Einsatzregeln ("Rules of Engagement") berechtigt, militärische Gewalt zur Durchsetzung ihres Auftrags einzusetzen.

Die Aufgabe der Seenotrettung bleibt bestehen. Wenn die Schiffe auf mit Flüchtlingen besetzte Boote treffen, einen Notruf empfangen oder von der Seenotleitstelle informiert werden, sind sie nach dem Seerechtsübereinkommen, dem Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See und dem Abkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Seenotleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) Rom koordiniert die Rettungseinsätze. Hier werden Informationen wie die Position von Schiffen, deren Kapazitäten und Seeausdauer zusammengeführt, um Seenotrettungen effektiv koordinieren zu können. Die Seenotleitstelle informiert Schiffe über Seenotfälle in dem Einsatzgebiet, dessen Ausdehnung in etwa der Größe Deutschlands entspricht.

Quelle: Presse- und Informationszentrum Marine (ots)

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