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Unterhaus-Sprecher erlaubt dritte Abstimmung über Brexit-Deal

Archivmeldung vom 28.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
John Bercow, 2012.
John Bercow, 2012.

Lizenz: OPL 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Sprecher des britischen Unterhauses, John Bercow, hat eine dritte Abstimmung über den Brexit-Deal erlaubt. Damit kann das dritte Votum über den Brexit-Deal am Freitag stattfinden, den die britische Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union verhandelt hat.

Zuvor hatte Bercow der britischen Regierung unter Berufung auf ein Jahrhunderte altes Gesetz noch untersagt, einen bereits abgestimmten Antrag in gleicher oder sehr ähnlicher Form noch einmal vorzulegen. Mays Brexit-Deal war bereits zwei Mal im britischen Parlament mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt worden.

Am Mittwoch hatten die Parlamentarier der Verordnung für eine Verschiebung des Austrittstermins von Großbritannien aus der EU zugestimmt. Damit kann der 29. März als das bisherige EU-Austrittsdatum nach nationalem Recht geändert werden. Falls dem Brexit-Deal bis zum 29. März noch zugestimmt wird, soll der Brexit bis zum 22. Mai verschoben werden. Anderenfalls soll der EU-Austrittstermin auf den 12. April verschoben werden. Ursprünglich sollte Großbritannien am Freitag aus der Europäischen Union austreten. Die EU hat eine Verschiebung bis zum 22. Mai 2019 in Aussicht gestellt, allerdings nur, wenn der ausgehandelte Brexit-Deal noch diese Woche angenommen wird. Ansonsten wäre nur eine kurze Verschiebung bis 12. April möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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