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Einwanderungsstreit: EU verklagt Tschechien, Ungarn und Polen

Archivmeldung vom 07.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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By Source, Fair use, https://en.wikipedia.org/w/index.php?curid=43717812

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag beschlossen, gegen Tschechien, Ungarn und Polen im Streit über die Umverteilung von Einwanderern Klage am Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen. Diese Länder kämen "ihren rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Umverteilung nicht nach", teilte die Brüsseler Behörde mit.

Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. September die Gültigkeit der Umverteilungsregelung bestätigt hatte, verstoßen die drei EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der EU-Kommission weiterhin gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen, Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Es gebe keine Hinweise darauf, "dass die drei Länder ihren Beitrag zur Durchführung des Umverteilungsbeschlusses leisten werden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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