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Verfassungsgerichtsvize: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa gelten

Archivmeldung vom 20.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Osteuropa
Osteuropa

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundesverfassungsgericht sorgt sich um den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Osteuropa. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Vizepräsident Stephan Harbarth (CDU), "die Entwicklung in einigen europäischen Staaten weg von einem Rechtsstaat und damit weg von der Gewährleistung von Recht und Freiheit sowohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaft ist besorgniserregend".

Allein die derzeitige polnische Regierungspartei habe mit über zehn Gesetzen versucht, in das Justizsystem einzugreifen. "Der EU-Vertrag enthält ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit in Europa. Dies schließt die Unabhängigkeit der Gerichte ein. Hieran haben sich alle Mitgliedstaaten zu halten", sagte Harbarth als Vertreter des Karlsruher Gerichts.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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