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Ukraine ruft erneut eine präsidentielle-parlamentarische Republik aus

Archivmeldung vom 02.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
fFlagge der Ukraine
fFlagge der Ukraine

Das Verfassungsgericht der Ukraine hat gestern die Verfassungsreform vom Jahr 2004 aufgehoben. Die endgültige und nicht berufungsfähige Entscheidung wurde heute durch den Obersten des Verfassungsgerichts der Ukraine, Anatoliy Holovin, bekanntgegeben. Durch das Inkrafttreten dieser Entscheidung stellt die Ukraine gemäss der ursprünglichen Verfassung von 1996 die präsidentielle-parlamentarische Republik wieder her.

Die Anhörungen über die Verfassungsreform begannen am 23. September als Antwort auf Anfragen, die durch 252 ukrainische Parlamentarier am 14. Juli des Jahres eingereicht wurden. In der Geschichte der Ukraine waren die verfassungsrechtliche Implementierung immer ein problematisches Kapitel.

Die erste Verfassung von 1996 wurde nach lebhaften, landesweiten Diskussionen, die 5 Jahre anhielten, verabschiedet. Die Verfassungsergänzungen vom Jahr 2004 wurden inmitten einer ernsten politischen Krise verabschiedet und sollten einen politischen Kompromiss zwischen zwei rivalisierenden Lagern herstellen.

Die neue Entscheidung stellt die präsidentielle-parlamentarische Republik des Landes wieder her und erhöht die Machtbefugnisse des Präsidenten, indem er das Recht besitzt, den Regierungschef, alle Minister und die Leiter einer Reihe von anderen Positionen, die mit Exekutivbefugnissen ausgestattet sind, zu ernennen oder abzusetzen.

Es sollte hervorgehoben werden, dass gemäss der bis heute gültig gewesenen Verfassungsergänzungen die Mehrheit des Parlaments das Recht besass, eine Regierung zu bilden und dem Präsidenten einen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs vorzuschlagen.

Quelle: Worldwide News Ukraine

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