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Gauweiler nennt EuGH-Urteil zu Staatsanleihekäufen "Kriegserklärung" an Karlsruhe

Archivmeldung vom 16.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Gauweiler (2012)
Peter Gauweiler (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Euro-Rettungskurs der Europäischen Zentralbank scharf kritisiert. Die Entscheidung des EuGH sei eine "Kriegserklärung an das Bundesverfassungsgericht", sagte Gauweiler am Dienstag im rbb-Inforadio. Nach seinen Worten hat Karlsruhe zu Recht darauf hingewiesen, dass das EZB-Projekt zum Ankauf von Staatsanleihen notleidender Eurostaaten den Verfassungskern des Grundgesetzes berühre. Mit dem heutigen Urteil hätten die Luxemburger Richter dieser Einschätzung klar widersprochen. Er erwarte daher, dass das Bundesverfassungsgericht das EuGH-Urteil nicht akzeptiert.

Die Einschränkungen im Urteil des EuGH, wonach die EZB ihr Vorgehen begründen muss und Staatshaushalte nicht direkt finanzieren darf, bezeichnete Gauweiler als "Scheinbegründungen". Die Richter seien damit hinter den Vorschlägen des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes zurückgeblieben, betonte der frühere stellvertretende CSU-Vorsitzende.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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