Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Die Kaimaninseln weiten die Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerinformationen auf 20 Länder aus

Die Kaimaninseln weiten die Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerinformationen auf 20 Länder aus

Archivmeldung vom 31.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Regierung der Kaimaninseln gab heute bekannt, dass sie jetzt Vereinbarungen mit 20 Ländern, darunter den wichtigsten Handelspartnern der Kaimaninseln, über eine umfassende Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerinformationen abgeschlossen hat.

Irland, Japan, die Niederlande und Südafrika ergänzen jetzt die Liste der acht Ländern, die aufgrund eines unilateralen Verfahrens, das keines bilateralen Vertrages bedarf, durch Steuerinformationen nach den OECD-Standards unterstützt werden. Die Kaimaninseln haben darüber hinaus bereits acht bilaterale Steuerinformationsabkommen abgeschlossen, dazu zählen die jüngsten Verträge mit den nordischen Staaten sowie das Abkommen mit den USA aus dem Jahre 2001.

Das im Jahre 2008 eingeführte unilaterale Verfahren bietet den Kaimaninseln eine weitere Möglichkeit, die Selbstverpflichtung zur Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten umzusetzen.

"Die Kaimaninseln haben das unilaterale Verfahren der Informationsweitergabe in Steuerangelegenheiten vorsorglich und ergänzend zum bilateralen Verhandlungsprogramm eingeführt", sagte der ehrenwerte Kurt Tibbetts, Regierungschef der Kaimaninseln. "Wir können die Notwendigkeit, bei den Steuerinformationsabkommen schneller voranzukommen, durchaus nachvollziehen, auch wenn wir im Rahmen unseres bilateralen Programms unseren Partnern unter angemessenen Voraussetzungen einen schrittweise Verhandlungsansatz bieten. Wir sind jedoch zuversichtlich, diesen kontinuierlichen Ansatz auch weiterhin fortführen zu können."

Insgesamt decken die oben erwähnten Abkommen vier der sieben G-7-Staaten sowie 17 der 30 OECD-Mitgliedstaaten ab.

Auf der Grundlage des laufenden Verhandlungsprogramms, das derzeit OECD-Staaten (u. a. bedeutende Handelspartner) betrifft, die ihr Interesse an einer Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zum Ausdruck gebracht haben, beabsichtigen die Kaimaninseln in den kommenden Monaten mit einer Reihe weiterer Länder, u. a. den noch fehlenden G-7-Ländern und fünf weiteren OECD-Mitgliedstaaten abzuschliessen.

Hintergrundinformationen:
    - Die acht bilateralen Steuerinformationsabkommen der Kaimaninseln
      betreffen die folgenden Länder: Vereinigte Staaten, Dänemark, Färöer,
      Finnland, Grönland, Island, Norwegen und Schweden.
    - Die unilateralen Abkommen zur Unterstützung bei der Beitreibung von
      Steuerinformationen der Kaimaninseln betreffen die 12 Länder Belgien,
      Deutschland, Grossbritannien, Irland, Japan, Luxemburg, die
      Niederlande, Österreich, die slowakische Republik, Südafrika, die
      Schweiz und die Republik Tschechien.
    - Die Kaimaninseln haben aktiv am weltweiten OECD-Steuerforum
      teilgenommen und gehörten zu den ersten Rechtsgebieten ausserhalb der
      OECD, die im Jahre 2000 die Prinzipien der Transparenz und des
      Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten auf der Grundlage
      gleicher Voraussetzungen für alle übernommen hat. Infolgedessen waren
      die Kaimaninseln an der Entwicklung der OECD-Standards für den
      wirkungsvollen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten beteiligt
      und sind gemeinsam mit anderen OECD- und Nicht-OECD-Staaten Mitglied
      der Untergruppe "Gleiche Voraussetzungen für alle" des weltweiten
      Forums.
    - Abgesehen von den auf die OECD-Initiative zurückgehenden Abkommen haben
      die Kaimaninseln bilaterale Steuerverträge mit 27 EU-Mitgliedstaaten
      abgeschlossen. Diese sehen vor, dass die Kaimaninseln Informationen
      über Zinserträge gemäss der Masszahlen der Europäischen
      Zinsbesteuerungsrichtlinie liefern.
    - Die für die Steuerkooperationsabkommen zuständige Behörde der
      Kaimaninseln ist die im Jahre 2005 auf Grund eines Gesetzes über die
      wirksame, internationale Kooperation in Steuerangelegenheiten (Tax
      Information Authority Law) ins Leben gerufene Tax Information
      Authority. Weitergehende Informationen zu dieser Behörde und ihrer
      Tätigkeit stehen unter www.tia.gov.ky zur Verfügung. 

Quelle: Regierung der Kaimaninseln

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bauart in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige