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Politiker wollen IS-Kämpfer nach Deutschland holen

Archivmeldung vom 08.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kriminelle: Daesh oder IS oder ISIS (Symbolbild)
Kriminelle: Daesh oder IS oder ISIS (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /ott

Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster plädiert dafür, deutsche IS-Anhänger, die in Nordsyrien inhaftiert sind, nach Deutschland zurückzuholen und vor Gericht zu stellen. "Wir können nicht von anderen Ländern erwarten, dass sie Gefährder aufnehmen, die wir abschieben wollen, und uns gleichzeitig weigern, deutsche IS-Terroristen aus Syrien zurückzunehmen", sagte Schuster dem "Spiegel".

"Deutschland hat eine Verantwortung für seine Bürger, selbst wenn sie schwere Verbrechen begangen haben." FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae teilt diese Ansicht: "Wir können die Gefährlichkeit dieser Menschen in deutschen Gefängnissen besser in den Griff bekommen." Bisher hatte die Bundesregierung diesen Schritt gescheut. Vergangene Woche wurde bekannt, dass Frankreich Dutzende Franzosen, die sich dem "Islamischen Staat" angeschlossen hatten, heimholen will. In Lagern in Nordsyrien werden mindestens zwei Dutzend Islamisten und Islamistinnen mit deutschem Pass festgehalten, viele mit Kindern.

Insgesamt sollen etwa 800 ausländische Kämpfer in der Hand der von Kurden angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte sein. Am Rande eines Treffens der internationalen Anti-IS-Koalition warnte diese Woche ein US- Beamter vor der Gefahr, die Kurden könnten die Kontrolle über die Terrorverdächtigen verlieren. Die Bundesregierung sucht schon seit Sommer 2018 nach einer Lösung des Problems. Damals machten US-Gesandte in Berlin klar, dass die Kurden in Syrien die deutschen Gefangenen dringend loswerden wollen. Anders als im Irak liege ihnen nichts an einer eigenen Strafverfolgung, die ausländischen Kämpfer sähen sie als Belastung. Seitdem haben Fachleute aus dem Innen-, Justiz- und Außenressort mehrmals anhand von Gefangenendossiers die Frage diskutiert, ob man den IS-Rückkehrern in Deutschland überhaupt einen Prozess machen kann. In mehreren Fällen soll die Beweislage gut sein, bei anderen fehlen offenbar noch Belege, die für einen Haftbefehl reichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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