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Guantánamo Völkerrechtler Tietje: Bush kann wegen Folter in Deutschland angeklagt werden

Archivmeldung vom 22.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der ehemalige US-Präsident George Bush kann wegen des von seiner Regierung eingerichteten Gefangenlagers Guantánamo auch in Deutschland angeklagt werden.

"Bei einer Verletzung des Völkerstrafrechts und des Kriegsrechts besteht eine Pflicht, auch von Deutschland, dies zu verfolgen", sagte der hallesche Völkerrechtler Christian Tietje der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. Die Praxis in dem Lager auf Kuba sei schon deshalb völkerrechtswidrig, weil die Inhaftierten von den USA als "nicht-legale Kämpfer" eingestuft worden seien. "Diese Einordnung gibt es im Völkerrecht nicht, das ist eine amerikanische Erfindung", so Jura-Professor Tietje. "Und unabhängig, wie man die Personen einordnet, haben sie die Garantie auf eine völkerrechtliche Behandlung: Folter, Verschleppung und Verweigerung von Anwälten sind völkerrechtswidrig." Ob es tatsächlich zu einer Anklage durch deutsche Behörden kommen wird, hält Tietje allerdings für fraglich. "Das Problem ist, dass die deutschen Staatsanwaltschaften von einer Verfolgung absehen können, wenn die Straftat außerhalb Deutschlands von einem  Nicht-Deutschen begangen wurde. Beides trifft auf Bush zu."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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