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Thüringen kann sich nach Geldsegen noch nicht sicher sein

Archivmeldung vom 24.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Thüringen hat in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Mittwoch 81 Millionen Euro zugesprochen bekommen, kann sich des Geldes aber offenbar noch nicht sicher sein. Wie die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagausgabe) erfuhr, könnte die EU-Kommission die einst zugesprochenen Fördermittel erneut zurückfordern, wenn sie einen beim ersten Mal gemachten Formfehler nicht wiederholte.

Die von Deutschland vor dem Gerichtshof eingelegte Klage der Bundesrepublik müsste dann in der Sache entschieden werden. Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission bei ihrer Rückforderung zu Recht von einigen entdeckten »Fehlverwendungen« der Fördermittel auf eine unkorrekte Verwendung in allen Projekten des Programms schließen durfte.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium der Zeitung mitteilte, hat die EU-Kommission in weiteren Fällen Rückforderungsentscheidungen gegen Deutschland auf solche "Extrapolationen" gestützt. Einige Klagen der Bundesregierung seien noch anhängig. Materiell betroffen seien verschiedene Bundesländer. Es handele sich jedoch um einige wenige Altfälle. Seit der Förderperiode 2000-2006 habe die Extrapolation eine »unangreifbare Rechtsgrundlage«.

Quelle: neues deutschland (ots)

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