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Experte hält Zurückweisung von Dublin-Fällen für möglich

Archivmeldung vom 11.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Der Europarechtler und Migrationsexperte Daniel Thym schließt nicht aus, dass es mit Blick aufs Europarecht rechtlich möglich ist, sogenannte Dublin-Fälle an der deutschen Grenze zurückzuweisen. Das sagte der Jurist der "Welt". Es gebe eine Klausel in der Dublin-Verordnung in Artikel 20, Absatz 4, "von der manche behaupten, dass sie eine solche Zurückweisung an der Grenze erlaubt", sagte Thym. "Die Politik könnte nunmehr versuchen, diese rechtliche Unsicherheit zu nutzen, um abzuwarten, ob die Gerichte sie korrigieren."

Nach Angaben des Juristen bezieht sich die entsprechende Klausel eigentlich auf das sogenannte Botschafterasyl. Demnach gilt sie nur, wenn jemand sich noch nicht im Land aufhält, "also zum Beispiel noch auf österreichischem Staatsgebiet und von dort einen Asylantrag für Deutschland stellt", so Thym. Er äußerte daher starke rechtliche Bedenken, diese Regel auf die Situation direkt an der Grenze anzuwenden. "Meiner Meinung nach passt das nicht, weil sich die meisten Migranten beim Stellen ihres Antrags tatsächlich bereits auf deutschem Staatsgebiet befinden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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