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Japan führt Wahlrecht mit 18 Jahren ein

Archivmeldung vom 17.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

In Japan dürfen die Bürger künftig schon ab einem Alter von 18 Jahren wählen. Eine entsprechende Absenkung des Wahlalters wurde am Mittwoch beschlossen, meldet die Nachrichtenagentur Kyodo.

Bislang galt das aktive Wahlrecht nur für alle japanischen Staatsbürger, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Passives Wahlrecht für das Shūgiin, für Bürgermeister, für Präfektur- und Kommunalparlamente haben bislang alle Männer und Frauen mit dem vollendeten 25. Lebensjahr, Kandidaten für das Sangiin sowie für das Gouverneursamt in den Präfekturen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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