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EU-Kommissar Hill für verbindliche Schuldenbremse bei Großbanken

Archivmeldung vom 28.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Lord Hill in London (2013).
Lord Hill in London (2013).

Foto: Rodolph2
Lizenz: OGL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der EU-Kommissar für Finanzdienstleistungen Jonathan Hill erwägt, die Verschuldung von Großbanken nach oben gesetzlich zu begrenzen. Der Brite signalisierte im Gespräch mit dem "Handelsblatt", dass die bislang freiwillige Verschuldungsquote (leverage ratio) für die größten Geldhäuser Pflicht werden könnte. "Wir müssen das Thema differenziert angehen", sagte Hill dem "Handelsblatt".

"Ich glaube, kleine Regionalbanken sollten anders behandelt werden als systemische Großbanken", sagte Hill. Auf die Frage, ob die Verschuldungsquote also verbindlich nur für Großbanken vorgeschrieben soll, antwortete Hill: "In diese Richtung könnte es gehen." Die Verschuldungsquote wurde mit der EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD IV eingeführt und gilt bis Ende 2016 auf freiwilliger Basis. Bis dahin muss entschieden werden, ob und für wen die Quote Pflicht wird.

Der Kommissar begründete zudem, warum er an dem umstrittenen Trennbanken-Gesetzentwurf festhält, den sein Vorgänger Michel Barnier vorgelegt hatte. "Wir haben das Too-big-to-fail-Problem noch nicht gelöst. Sehr große Banken bergen ein Risiko für das gesamte Finanzsystem, das wir möglichst minimieren müssen", sagte der Brite. Hill will auch an dem Eigenhandelsverbot festhalten, das in dem Entwurf enthalten ist. "Das Europaparlament besteht auf dem Verbot und zwar zu Recht", sagte er. Im EU-Finanzministerrat gibt es derzeit starke Bestrebungen, auf das Eigenhandelsverbot zu verzichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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